Leben gegen den Trend

Lebensordnung

Diese Metall-Ikone ist Teil des Zyklus „Auferstehungsweg“ von Josua Boesch. Sie trägt den Titel „Berufen“ und ist die Vorlage für unser Zeichen.

Das Zeichen des Berneuchener Dienstes zeigt und erinnert uns, dass wir als Berufene leben dürfen. Gottes Geist hat uns berührt und in den Berneuchener Dienst geführt. Mit der Gestaltung unseres persönlichen Lebens und unserer Gemeinschaft wollen wir Antwort geben und Menschen einladen, diesen Weg mit uns zu gehen.

Die Grundlage unserer Lebensordnung sind die folgenden Sätze:

Jeder Mensch braucht Zeiten der Sammlung und Stille.
Ich bin bereit, diesen Freiraum zu suchen und zu bewahren.

Die Bibel ist Grundlage christlichen Glaubens und Lebens.
Ich bin bereit, in ihr heimisch zu werden und mein Leben danach auszurichten.

Das Gebet gleicht dem Atem der Seele.
Ich will mich betend Gott anvertrauen, mich seiner Gegenwart  öffnen und fürbittend meinen Mitmenschen verbunden bleiben.

Christsein wird auch konkret und erkennbar in der  Beteiligung am  Leben der Gemeinde vor Ort.
Ich will meine Verwurzelung im Gottesdienst – in Wort und Sakrament  – wahrnehmen und mich für den Dienst in der Gemeinde bereithalten.

Verbindlich leben heißt, in allem Tun sich Gott verantwortlich zu wissen.
Ich will in Haus, Familie, Freundschaft und Beruf in dieser Verantwortung leben, Gottes Schöpfung achten und um Christi willen zum Dienst am Nächsten bereit sein.

Persönlicher Glaube und christliches Leben brauchen die Gemeinschaft.
Ich will anerkennen, dass andere meinen Weg fürbittend und seelsorglich begleiten.

Schwerpunkte des Berneuchener Dienstes

Feiern der Eucharistie, Einübung in Stille, Gebet und Seelsorge
beten und arbeiten für die Einheit der Kirche
gemeinsame Verantwor­tung für den Frieden in unserer Welt und für die Schöpfung

Jedes Mitglied soll bereit sein, nach seinen Gaben und Lebensumständen daran mitzuwirken.

Geistliches Leben im Alltag
Entsprechend den ‚Sechs Sätzen‘ gestalten wir den Rhythmus unseres Lebens. Es ist wünschenswert, dass jedes Mitglied von einem anderen Mitglied des Berneuchener Dienstes oder einer anderen Berneuchener Gemeinschaft auf seinem Weg begleitet wird. Die Begleitung soll nicht gegenseitig sein. Die regionale Konventsleitung soll um die Begleitung wissen. Auch als Einzelne beten wir – nach den je eigenen Möglichkeiten – am Samstagabend für die Berneuchener Gemeinschaften, das Berneuchener Haus Kloster Kirchberg und in den anderen Anliegen des Geschwistergebetes (dazu steht eine Gebetsordnung zur Verfügung).
Das geistliche Leben des Einzelnen im regionalen Konvent
wird verbindlich durch:
  • Teilnahme an den Konventstreffen;
  • Beteiligung an Angeboten zur Einübung in Stille, Meditation, Kreativität und Leibarbeit;
  • Fürbitte für die Geschwister, z.B. Samstagabendgebet;
  • Einübung in Offenheit, gegenseitige Achtung und Wertschätzung;
  • Kontakt und Anteilnahme untereinander;
  • sorgfältigen Umgang mit Informationen über Personen und Belange der Gemeinschaft;
  • aufmerksame Suche in ökumenischer Offenheit nach Menschen, die eingeladen werden können und achtsamer Umgang mit Gästen;
  • Übernahme von Aufgaben bei den Konventstreffen z.B. Tagzeitengebet, geistliche Übungen.
Das geistliche Leben des Einzelnen über den Konvent hinaus
wird verbindlich durch:
  • Teilnahme an Veranstaltungen im Berneuchener Haus Kloster Kirchberg, z.B. Mitfeier der Festzeiten, Einkehrtage, geistliche Wochen;
  • Übernahme besonderer Aufgaben im Berneuchener Dienst durch Wahl oder Beauftragung, z.B. geistliche Übungen, Tagungsleitung, »Helfende« auf dem Kirchberg, Arbeitskreise, Kirchentag;
  • Beteiligung an Aufgaben der Kirche im eigenen Umfeld.
Der Weg in den Berneuchener Dienst
ist zunächst ein Weg des Kennenlernens. Nach Teilnahme an Zusammenkünften im regionalen Konvent kann die Aufnahme in den Freundeskreis erfolgen. Wer nach einer Phase des Kennenlernens und der gegenseitigen Klärung Mitglied werden möchte, beantragt dies bei der Leitung des regionalen Konvents. Die Mitglieder müssen einer christlichen Kirche angehören. Aufnahme in die Gemeinschaft Nach Zustimmung durch den regionalen Konvent und im Einvernehmen mit dem Vorstand wird das neue Mitglied während eines Stundengebetes oder eines anderen Gottesdienstes aufgenommen. Dafür gibt es eine gemeinsame Ordnung. Bei der Aufnahme erhält das neue Mitglied das Zeichen des Berneuchener Dienstes und die Mitgliedskarte. Das Mitglied kann sich für die gottesdienstlichen Feiern ein Berneuchener Gewand anschaffen oder eines von der Gemeinschaft tragen.
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